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Aktuelle Judikatur mit Umweltrechtsbezug in Leitsätzen


Relevante Normen: Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsG 2010; Systemnutzungsentgelte-VO 2012

Anlässlich eines Antrags des Handelsgerichts Wien wurde eine Bestimmung der Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2012 betreffend das Systemdienstleistungsentgelt aufgehoben. Die Einbeziehung der Kosten der Ausfallsreserve in die

Bemessungsgrundlage des Systemdienstleistungsentgelts erweist sich laut VfGH als gesetzwidrig. Die Gerichtsanträge wurden jedoch hinsichtlich der Bestimmung in der Fassung der SNE-Novelle 2013 angesichts der gesetzlichen Neuregelung über die Zu-rechnung der Ausfallsreserve zur Sekundärregelung als unbegründet abgewiesen.

Relevante Norm: Schienenverkehrslärm-ImmissionsschutzVO

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Genehmigung nach dem UmweltverträglichkeitsprüfungsG für den Ausbau einer Hochleistungsbahnstrecke erteilt. Die belangte Behörde vertrat die Auffassung, dass die Einhaltung der Grenzwerte der Schienenverkehrslärm-ImmissionsschutzVO reiche, um die Umweltverträglichkeit des Vorhabens bejahen zu können. Dem hielt der VwGH entgegen, dass trotz der Einhaltung der Grenzwerte eine Auseinandersetzung mit dem Einfluss von Schallpegelspitzen auf die menschliche Gesundheit zu erfolgen hat und hob den Bescheid auf.

Relevante Norm: AltlastensanierungsG

Der VwGH sprach aus, dass eine mengenmäßige Beschreibung des Abfalls in Gewichtstonnen in einem Feststellungsbescheid nach § 10 AltlastensanierungsG nicht erforderlich ist. Die das Feststellungsverfahren einleitenden Fragen waren nicht auf außerhalb der Deponie gelagerte Abfälle gerichtet, sodass solche Abfälle vom Feststellungsantrag gar nicht umfasst waren.

Relevante Normen: EisenbahnG; UmweltverträglichkeitsprüfungsG

Es wird klargestellt, dass der Genehmigung eines Eisenbahnbauvorhabens im teil-konzentrierten UVP-Verfahren nicht entgegensteht, dass es durch dieses Vorhaben nicht zur Verringerung einer aus dem Straßenverkehr herrührenden Umweltbelastung kommt. Der VwGH hielt weiters fest, dass Zweifel an der Finanzierbarkeit des Vorhabens oder am Zeitplan für dessen Verwirklichung sind nicht geeignet, die Genehmigungsfähigkeit in Frage zu stellen. Außerdem ist die Beiziehung von nichtamtlichen SV gem § 24c Abs 2 leg cit auch ohne das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 52 Abs 2 und 3 AVG zulässig.

Der EuGH entschied, dass das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 3, 7 und 8 der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verstoßen hat, dass es innerhalb der vorgeschriebenen Frist nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um diesen Bestimmungen nachzukommen.

Richtlinie 2002/19/EG – Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen – Art 2 Buchst a – Definition des ,Zugangs? – Art 8 und 12 – Befugnis der nationalen Regulierungsbehörde, Telekommunikationsbetreibern Verpflichtungen aufzuerlegen – Verpflichtung eines Unternehmens, das Eigentümer eines Glasfasernetzes ist, dem Endverbraucher auf Antrag eines anderen Telekommunikationsunternehmens ein Anschlusskabel mit einer Länge von maximal 30 Metern zur Verfügung zu stellen – Verhältnismäßigkeit der Maßnahme – Berücksichtigung von Umständen wie die Anfangsinvestition oder das Bestehen eines Tarifsystems.

Vertragsverletzung – Richtlinie 91/676/EWG – Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen – Zeiträume der Ausbringung von Dung – Fassungsvermögen von Behältern zur Lagerung von Dung – Begrenzung der Ausbringung – Verbot der Ausbringung auf stark geneigten Flächen oder auf gefrorenen oder schneebedeckten Böden.

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1.) EGMR 5. 12. 2013, appl Nr. 52806/09, Vilnes ua / Norwegen (staatliche Schutzpflichten, Art 8 Abs 1 EMRK) Verletzung von Art 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens); Verabsäumung

Aktuelle Rechtsprechung

VwGH 24.11.2016, Ro 2014/07/0020 \ \ Relevante Norm: WRG\ \ Voraussetzungen für Enteignung nach § 63 WRG: Der Gerichtshof ruft in Erinnerung, dass eine Enteignungnach § 63 WRG grundsätzlich vorausse

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