1) VwGH 21.02.2013, 2012/06/0189\ \ Relevante Norm: UVP-G \ Im Zusammenhang mit div Einwendungen der Nachbarn im UVP-Verfahren hielt der VwGH fest, es sei nicht ersichtlich, weshalb zur Ermittlung der für die Errichtung einer Geländemodellierung voraussichtlich zu erwartenden Anzahl an Lkw-Fahrten und ihrer zeitlichen Lagerung eine eingehende Besichtigung der gesamten Trasse sowie Verkehrsdauerzählungen erforderlich sein sollten. Die Beiziehung eines befangenen nichtamtlichen Sachverständigen bewirke nicht schlechthin die Rechtsungültigkeit oder Nichtigkeit der Amtshandlung, sondern einen Verfahrensmangel. Auch ist der Gerichtshof der Ansicht, dass die Übernahme rechtlicher Wertungen aus einem Sachverständigengutachten keine Rechtswidrigkeit des Bescheides zu begründen vermag, wenn die Wertung der Rechtslage entspricht.
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