VwGH 18.10.2012, 2010/06/0264 (Stmk BauG)\ \ Das ortsübliche Ausmaß übersteigende Belästigung oder sogar Gesundheitsgefährdung trotz widmungskonformer Nutzung eines Grundstücks zum Betrieb eines Mastschweinestalls; selbst wenn Schweinehaltung in der Gemeinde ortsüblich ist und im Hinblick auf die Geruchszahl als ortsüblich angesehen werden kann, können sich aufgrund besonderer Umstände Belästigungen oder eine Gefährdung ergeben.
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