VfGH 16.06.2014, G 96/2013 (Anlassfall B 79/2013)\
Relevante Norm: WRG;\ Hinsichtlich der „Doppelfunktion“ des LH als Behörde und Partei: Der VfGH ortete einen Widerspruch von Bestimmungen des WRG über die dem LHals entscheidende Wasserrechtsbehörde zugleich verliehene Parteistellung als WWPOzum Organisationskonzept und Rechtsschutzsystem der Bundesverfassung.
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