top of page

Aktuelle umweltrechtliche Entscheidungen

Peter Sander

BVwG 22.01.2016, W113 2017242-1\ \ Relevante Norm: UVP-G;\ \ Zur Frage der Parteistellung des Umweltanwalts eines anderen Bundeslandes sowie zur Maßgeblichkeit der „Präklusion“: Das BVwG hielt fest, dass eine der Beschwerdeführer, eine anerkannte Umweltorganisation gem § 19 Abs 7 UVP-G, im behördlichen Verfahren keine Einwendungen erstattet und somit grundsätzlich keine Parteistellung erlangt hat. Vor dem Hintergrund der Judikatur des EuGH zur Präklusionsregelung (EuGH 15.10.2015, C -137/14 [Kom/Deutschland]) sah sich das Gericht aber dazu veranlasst, die Beschwerdeeinwendungen als zulässig anzusehen.\ Laut BVwG besteht weiters keine Einschränkung der Parteistellung des Umweltanwalts auf Verfahren über Vorhaben, die ausschließlich im „eigenen“ Bundesland situiert sind. Der Umweltanwalt hat auch dann Parteistellung, wenn „sein“ Bundesland durch ein Vorhaben, das in einem anderen Bundesland situiert ist, eine Beeinträchtigung erfährt. Das BVwG räumt zwar ein, dass keine Rechtsprechung des VwGH zu dieser Frage vorliegt. Aus den Bestimmungen § 2 Abs. 4, § 3 Abs. 7 und § 19 Abs. 1 Z 3 UVP-G 2000 betreffend den Umweltanwalt ergebe sich aber auch keine Einschränkung der Geltendmachung subjektiv öffentlicher Rechte auf einen örtlichen Wirkungsbereich. Die ordentliche Revision wurde somit hinsichtlich dieser Frage nicht zugelassen.

Ähnliche Beiträge

Alle ansehen

Aktuelle Judikatur

1.) EGMR 5. 12. 2013, appl Nr. 52806/09, Vilnes ua / Norwegen (staatliche Schutzpflichten, Art 8 Abs 1 EMRK) Verletzung von Art 8 EMRK...

Aktuelle Rechtsprechung

VwGH 24.11.2016, Ro 2014/07/0020 \ \ Relevante Norm: WRG\ \ Voraussetzungen für Enteignung nach § 63 WRG: Der Gerichtshof ruft in...

KEC_Logo_Vektor.jpg
rms4BIZ_Logo-CMYK_pfa.png
NHP GmbH Logo RGB.jpg

PARTNER

TERMINE

SPONSOREN

KATEGORIEN

sramek-236px-x-46px.jpg
diepresse.png
LN_horizontal_4color_ppt_11.jpg
Luftreinhalterecht.jpg
Logo Umweltrechtsblog.png
Recht der Umwelt.gif
bottom of page