top of page

Auch die AVV wurde durchgreifend novelliert

Mit BGBl II Nr 476/2010 wurde am gestrigen Tag auch die Novelle der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Abfallverbrennungsverordnung geändert wird (AVV-Novelle 2010) kundgemacht. Durch die Novelle kommt es zur Neufassung der Begriffsbestimmungen, der Bestimmungen über Abfallerzeugerpflichten, der Vorgaben für Abfälle, die in Mitverbrennungsanlagen verbrannt werden sollen, der Aufzeichnungs- und Meldeverpflichtungen, sowie der Regelungen betreffend das Abfallende für  Ersatzbrennstoffe. Weiters werden diverse Anlagen geändert sowie Übergangsbestimmungen festgelegt.

Ähnliche Beiträge

Alle ansehen

Waschschlamm aus Aufbereitung mineralischer Rohstoffe, der innerhalb eines Bergbaubetriebes verwendet oder abgelagert wird, gilt nicht als Abfall – auch wenn er außerhalb der Bergbauanlage verarbeitet

bottom of page