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AUS ALT MACH NEU: DAS BUNDES-ENERGIEEFFIZIENZGESETZ

Matthias Fliedl

Nach langem Warten ging es nun ganz schnell: Österreich hat ein novelliertes EEffG.


Die bereits für März 2023 angekündigte Neufassung des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (EEffG) scheiterte im Nationalrat bekanntermaßen an der erforderlichen Zweidrittelmehrheit. Binnen einer Woche wurde daraufhin eine Novelle des bisherigen Gesetzes vorgelegt, welche mit einfacher Mehrheit am 1.6.2023 angenommen werden konnte. Die Novelle übernimmt weite Teile des ursprünglichen Gesetzesvorhabens in das bereits bestehende EEffG: • Absolutes Endenergieverbrauchsziel für das Jahr 2030 von 920 Petajoule. • Kumulierte Endenergieeinsparungen von insgesamt 650 Petajoule bis zum Jahr 2030. • Länder haben keine Verpflichtung zur Zielerreichung mehr, sondern Richtwerte: damit wird die verfassungsrechtliche Hürde eliminiert, wegen der das ursprüngliche Gesetzesvorhaben gescheitert ist. • Das Lieferantenverpflichtungssystem entfällt; Energielieferant:innen müssen nur mehr Beratungsstellen einrichten. • Beibehalten werden zB die Verpflichtung für große Unternehmen zur Durchführung von Energieaudits oder zur Etablierung von Managementsystemen, Einsparungsverpflichtungen des Bundes und der BIG, wie etwa die altbekannte Sanierungsquote für Bundesgebäude von 3 %. • Neu ist eine Koordinierungsstelle zur Bekämpfung von Energiearmut und die Betrauung der E-Control als Behörde.

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