Wie bereits im Januar erwähnt, ist derzeit ein ME für eine der zwei angestrebten AWG-Novellen 2013 in Begutachtung (der Entwurf, 457/ME 24. GP, ist interessanterweise noch als „AWG-Nov 2012“ tituliert). Kerninhalte des Begutachtungsentwurfs sind:\ \ 1.) Umsetzung der RL 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung; IE-Richtlinie): Jene RL soll unter anderem die RL 2008/1/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPC-Richtlinie) ersetzen und hätte eigentlich bis zum 7. Jänner 2013 in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Die Regelungen der IE-RL sind im Vergleich zur IPPC-RL erweitert worden. Die Änderungen und Erweiterungen sollen insbesondere die Veröffentlichung von Genehmigungen, die Erstellung eines Berichts über den Ausgangszustand von Boden und Grundwasser am Gelände der IPPC-Behandlungsanlage, die Rückführung des Geländes in den Ausgangszustand nach Beendigung der Tätigkeit der IPPC-Behandlungsanlage, die Anwendung von BVT-Schlussfolgerungen, Bescheidinhalte, Emissionsgrenzwerte, die Aktualisierung der IPPC-Behandlungsanlage und der Genehmigung und Umweltinspektionen betreffen.\ \ 2.) Anpassung des nationalen Abfallrechtsregimes an EU-Glas-AbfallendeVO: Die EU-Abfallende-GlasVO enthält Kriterien, bei deren Erfüllung bei Bruchglas das Ende der Abfalleigenschaft erklärt werden kann. Diese Verordnung ist unmittelbar anwendbar, bedarf aber der Erlassung notwendiger Begleitregelungen auf nationaler Ebene, insbesondere im Hinblick auf die Festlegung der zuständigen Behörde und die Festlegung von Strafbestimmungen. Gemäß EU-Abfallende-GlasVO ist eines der Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft die Ausstellung einer Konformitätserklärung und Weitergabe dieser an den nächsten Besitzer. Diese Konformitätserklärung soll als Nachweis über das Ende der Abfalleigenschaft bei jeder Übergabe von Abfallende-Glas weitergegeben werden und bei Transporten mitgeführt werden.\ \ 3.) Deregulierung: Die Bundesländer übermittelten eine Liste an Deregulierungsvorschlägen zum Abfallrecht. Diese anlagenrelevanten Vorschläge wurden im Hinblick auf eine mögliche Übernahme in das AWG 2002 – insbesondere im Hinblick auf EU-Konformität – geprüft. Die Deregulierungsvorschläge sollen entsprechend dem Ergebnis der Verhandlungen in das AWG 2002 übernommen werden. Die Deregulierungsvorschläge betreffen:\ \ „Reuse“-Betriebe; Mobile Behandlungsanlagen; Anlagen, die der Gewerbeordnung unterliegen\ \ Geplantes Inkrafttreten: Inkrafttreten der Novelle voraussichtlich großteils mit Kundmachung, teilweise 1. Jänner 2014.
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