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BudgetbegleitG 2011

\\Im NR ist vor kurzem eine RV zu einem BG, mit dem ua das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Emissionszertifikategesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft und Änderung des Wasserbautenförderungsgesetzes und ein Agrarkontrollgesetz erlassen werden sollen (Budgetbegleitgesetz 2011 – RV 981 BlgNR 24. GP vom 30. 11. 2010) eingebracht worden.\\

\Folgende wesentliche Eckpunkte sind aus Sicht des Umweltrechts hervorzuheben:\

a) AltlastensanierungsG

\

Wesentlicher Inhalt der Novelle ist eine Anhebung der Altlastenbeiträge ab 1. 1. 2012 entsprechend der Inflation, die Schaffung der Möglichkeit Beitragsanmeldungen elektronisch einzubringen, eine teilweise Einschränkung der Zweckbindungfür die Jahre 2011 bis 2014 und die Aufrechterhaltung der Möglichkeit, im Jahr 2011 Altlastenbeiträge für die (Vor-)Finanzierung von Ersatzvornahmen und Sofortmaßnahmen betreffend Altlasten und illegale Abfalllagerungen bzw -ablagerungen zu verwenden.

\b) EZG\

§ 13 Abs 5 EZG sieht vor, dass der BMLFUW für neue Marktteilnehmer nach Maßgabe der für diese Zwecke im Rahmen des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes verfügbaren budgetären Mittel Emissionszertifikate ankauft und diese den Anlageninhabern kostenlos zur Verfügung stellt. Eine Zuteilung aus der Reserve erfolgt mit Bescheid des BMLFUW. Die Zuteilungsverordnung enthält nähere Regelungen über die Vergabe dieser Emissionszertifikate. Die vorliegende Novelle soll die Möglichkeit eröffnen, ab dem Stichtag 1. 1. 2011 einen Konsolidierungsfaktor von bis zu 0,5 bei der Berechnung der Zuteilung für neue Marktteilnehmer anzuwenden.

\c) UFG\\

  1. Wasserwirtschaft: Es ist eine Reduktion des Zusagerahmens in der Siedlungswasserwirtschaft sowie die Streichung eines Großteils der Wiederausnutzungsmöglichkeit vorgesehen.

\

  1. Umweltförderung im Inland: Die über die Umweltförderung im Inland abgewickelte Förderungsaktion für Maßnahmen der thermischen Sanierung im Gebäudebereich im Rahmen des II. Konjunkturpakets war in ökologischer und ökonomischer Hinsicht sehr erfolgreich. Im Lichte der energie- und klimapolitischen Herausforderungen sowie der mit diesen Maßnahmen verbundenen volkswirtschaftlichen Effekte werden 2011 50 Mio Euro zur Verfügung gestellt. Für 2012 bis 2014 sind Mittel in gleicher Höhe in Aussicht genommen. Aufgrund der bewährten und sofort einsetzbaren Strukturen soll – analog der Förderungsaktion im Rahmen des II. Konjunkturpakets – die Abwicklung wiederum über die Umweltförderung im Inland erfolgen.

\

\d) Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft und Änderung des WBFG\

Das Institut für Wassergüte des Bundesamts für Wasserwirtschaft soll aufgelöst werden, das Personal teilweise samt reduzierten Kernaufgaben in die Sektion VII der Zentralstelle des BMLFUW eingegliedert werden. Weiteres Personal des Instituts wird in anderen Sektionen des Ressorts Verwendung finden.

\e) AgrarkontrollG\

Zur Sicherstellung einer effizienten Kontrolle unter Nutzung von Synergieeffekten soll es zu einer Bündelung von Kontrollaufgaben im landwirtschaftlichen Bereich kommen. Die bisher gemäß der Kraftstoffverordnung 1999 durchgeführten Kontrollaufgaben sollen nunmehr an die AMA übertragen und die bisher von der UBA-GmbH im Auftrag des BMLFUW wahrgenommene Kontrolle von Treibstoffen gemäß der Kraftstoffverordnung von der AMA wahrgenommen werden. Weiters soll eine Ermächtigung der AMA geschaffen werden, für die Durchführung der Aufgaben eine Tochtergesellschaft zu errichten. Die Gesellschaft sollte in der Rechtsform einer GmbH gegründet werden.

\Die angesprochenen Änderungen sollen überwiegend mit 1. 1. 2011 in Kraft treten.

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