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Emissionshandel: Monitoring- und Reporting-Verordnung veröffentlicht

Gestützt auf die Emissionshandelsrichtlinie hat die Kommission nunmehr die Rahmenbedingungen für die Überwachung und Berichterstattung für dem Emissionshandelssystem unterliegende Betriebe näher definiert. In ABl L 181 vom 12.07.2012, 30 ist dazu die Verordnung (EU) Nr. 601/2012 der Kommission vom 21. Juni 2012 über die Überwachung von und die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlich worden, die am 20. Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft tritt und grundsätzlich keiner weiteren mitgliedstaatlichen Umsetzung bedarf.\ \ In acht Kapiteln (von den das erste allgemeine und das letzte Schlussbestimmungen enthält) und zehn Anhängen sind nunmehr die Anforderungen an die Überwachung der emittierenden Anlagen an ihre Monitoringkonzepte und die tatsächliche Durchführung der Überwachung enthalten, wobei teilweise Differenzierungen hinsichtlich ortsfester Anlagen und Luftfahrtunternehmen bestehen. Für die Bestimmung der „unverhältnismäßigen Kosten“ der Überwachung, die ein teilweises Abgehen von den strengen Vorgaben ermöglichen, wird ein neues Berechnungssystem definiert. Auch werden für Anlagen mit geringeren, weniger ins Gewicht fallenden Jahresemissionen sowie für als Kleinemittenten geltende Luftfahrzeugbetrei­ber Sonderbedingungen aufgestellt.\ \ Vorbehaltlich allfälliger weiterer Präzisierungen von Mitgliedstaaten ist mit dieser Verordnung der letzte Puzzlestein für den künftigen Rechtsrahmen des Emissionshandelssystems für die kommende Handelsperiode festgelegt worden.

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