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Energieeffizienzpaket des Bundes kundgemacht

Vor kurzem ist das sog „Energieeffizienzpaket des Bundes„, bestehend insb aus einem in der Sache umstrittenen Bundes-EnergieeffizienzG, im BGBl (I 2014/72) kundgemacht worden. Der Beschluss im NR erfolgte am 9. 7. 2014.

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Das Maßnahmenpaket dient dazu, hins Energie und mineralischen Rohstoffen die Versorgungssicherheit zu stärken und die Ressourceneffizienz zu optimieren.

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Hervorzuheben ist, dass das Bundes-Energieeffizienzgesetz im Lichte der restriktiven Rsp des VfGH (Slg 17022/2003 ua) basierend auf einer eigenen „Kompetenzdeckungsklausel“ erlassen wurde (§ 1 leg cit).

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Ziele des Maßnahmenpakets sind ua:

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  1. Verpflichtung von großen Unternehmen zur Einführung eines Energiemanagementsystems oder zur Durchführung von Energieaudits;

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  1. Verpflichtung von Energielieferanten zur Verbesserung der Energieeffizienz über eigene oder fremde Endkunden (zB Mineralölhändlern);

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  1. Verpflichtung des Bundes zur Wahrnehmung seiner „Vorbildwirkung“, insb zur Sanierung der Bundesgebäude;

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  1. Ausschreibung von Energieeffizienzmaßnahmen.

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Das Maßnahmenpaket setzt die Energieeffizienz-RL 2012/27/EU in österreichisches Recht um. Die RL sieht iW eine Verpflichtung von Energieversorgern und Netzbetreibern zum Setzen von Energieeffizienzmaßnahmen vor. Sie überlässt es aber weitgehend den MS, wer tatsächlich verpflichtet werden soll, um das Einsparziel von 1,5 % per annum zu erreichen. Dementsprechend verpflichtet das EnergieeffizienzG große Unternehmen und Energielieferanten. Zweitere werden gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen bei ihren Endkunden zu setzen.

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Ziel des Energieeffizienzpakets ist es, den Energieverbrauch Österreichs bis 2020 von derzeit 1100 Petajoule auf 1050 Petajoule zu senken – diese Einsparung entspricht der Jahresproduktion von 14 Donaukraftwerken. Dafür müssen große Energielieferanten ihre Effizienz jährlich um 0,6 % des durchschnittlichen Jahres-Energieverbrauchs verbessern und für ihre Kunden Energieeffizienz-Ombudsstellen einrichten. Der Bundesimmobiliengesellschaft werden Einsparungen im Ausmaß von 125 Gigawattstunden vorgeschrieben und der Bund wird entsprechend den Vorgaben der RL angehalten, jährlich 3 % der Gesamtfläche von Bundesgebäuden zu sanieren oder vergleichbare Maßnahmen zu setzen.

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Durch das Maßnahmenpaket soll zudem die Förderung hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplungen und die Fernwärmeversorgung in Österreich abgesichert werden. Das Energieeffizienzpaket verfolgt ausdrücklich auch soziale Ziele. Um dem Phänomen der Energiearmut entgegenzuwirken, sollen 40 % der Effizienzmaßnahmen privaten Haushalten zugutekommen; Verbesserungen für einkommensschwache Haushalte werden bei der Bewertung der effizienzsteigernden Maßnahmen stärker gewichtet.

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Das Maßnahmenpaket ist überwiegend mit 12. 8. 2014 in Kraft getreten.

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