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EU-Kommission veröffentlicht Leitfaden über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten

Vergangene Woche präsentierte die EU-Kommission einen umfangreichen Leitfaden über den – in der Aarhus Konvention vorgesehenen – Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Einzelpersonen und Verbände sollen dadurch leichter feststellen können, unter welchen Bedingungen ihnen der Zugang zu Gerichten offen steht. Der Leitfaden richtet sich darüber hinaus an nationale Behörden und Gerichte, welche die entsprechenden Bestimmungen anzuwenden haben. Weiters sollen Unternehmen mehr Klarheit darüber erhalten, um welche EU-weit geltenden Rechte und Pflichten es bei den für sie relevanten Entscheidungen, Handlungen und Unterlassungen geht. Der Leitfaden stützt sich auf sämtliche relevanten Bestimmungen des Umweltsekundärrechts, des Primärrechts sowie der Aarhus Konvention und enthält unter anderem Abschnitte über öffentliche Interessen, Pflichten und Rechte, Klagebefugnisse, den Umfang der gerichtlichen Kontrolle, wirksame Rechtsmittel und Kosten. Die Darstellung der relevanten Bestimmungen erfolgt jeweils im Lichte der dazu ergangenen Entscheidungen des EuGH. Laut Kommission sollen die Urteile und ihre Auswirkungen dadurch leichter verständlich werden. Insgesamt ergibt sich durch den Leitfaden also ein umfassendes Bild der derzeitigen Rechtslage im Hinblick auf den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten in der EU. Eine Einschränkung erhält der Leitfaden allerdings dadurch, dass er sich ausdrücklich nur auf Entscheidungen, Handlungen und Unterlassungen von staatlichen Behörden der Mitgliedstaaten bezieht. Umweltbezogene Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten sowie die gerichtliche Überprüfung von Handlungen der EU-Organe werden nicht erfasst.\ Erwähnt werden soll an dieser Stelle außerdem, dass die Kommission in der Einleitung zum Leitfaden ausdrücklich erklärt, dass dieses Dokument an die Stelle des im Jahr 2003 eigens vorgesehenen Richtlinienvorschlag (COM(2003) 624 final) tritt. Das Abgehen von einem legislativen Vorschlag wird seitens der Kommission mit der im Rat dazu herrschenden Uneinigkeit begründet. \ Der Leitfaden kann unter folgendem Link abgerufen werden (bislang nur auf Englisch): http://ec.europa.eu/environment/aarhus/pdf/notice_accesstojustice.pdf\ (Text Mag.a Judith Fitz)

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