top of page

EuGH stärkt erneut den Wolfsschutz

Anna Kenéz

Auch Wolfspopulationen, die nicht unter den „strengen Schutz“ der FFH-RL fallen, können einem Jagdverbot unterliegen


In der Rechtssache ASCEL (29.7.2024, C-436/22) befasste sich der EuGH mit der Frage, ob Exemplare einer Wolfspopulation gejagt werden dürfen, deren Entnahme die FFH-RL zulässt, wenn gleichzeitig aber der Erhaltungszustand dieser Art im jeweiligen Mitgliedstaat ungünstig ist. Im Ergebnis verneinte der Gerichts­hof diese Frage: Der ungünstige Erhaltungszustand einer „nicht streng geschützten“ Population kann ein Jagdverbot notwendig machen. Die FFH-RL nehme im konkreten Fall zwar Populationen einer bestimmten geografischen Region innerhalb von Spanien vom „strengen Schutz“ aus, es sei aber bei der Beurteilung des relevanten Erhaltungszustands mehr als der geografische Raum zu betrachten. Diese Ausführungen zur örtlichen Abgrenzung der Population scheinen dabei in gewissem Widerspruch zur ebenfalls rezenten Entscheidung WWF ua (11.7.2024, C-601/22) zu stehen, wird hier doch hinsichtlich der Bestimmung des Erhaltungszustands streng auf das Land Tirol abgestellt.

Ähnliche Beiträge

Alle ansehen

EuGH stärkt den Wolfsschutz

Tiroler Abschusserlaubnis ver­stößt gegen die FFH-RL.   Über das Urteil des EuGH vom 11.7.2024, C-601/22, WWF Österreich ua. gg. Tiro­ler...

KEC_Logo_Vektor.jpg
rms4BIZ_Logo-CMYK_pfa.png
NHP GmbH Logo RGB.jpg

PARTNER

TERMINE

SPONSOREN

KATEGORIEN

sramek-236px-x-46px.jpg
diepresse.png
LN_horizontal_4color_ppt_11.jpg
Luftreinhalterecht.jpg
Logo Umweltrechtsblog.png
Recht der Umwelt.gif
bottom of page