Die Kommission hat am 5. November 2013 eine Mitteilung vorgelegt, in der sie Leitlinien an die Mitgliedstaaten adressiert. Darin gibt die Kommission vor, wie staatliche Interventionen im Stromsektor „optimal genutzt“ und wie laufende Maßnahmen reformiert werden können. Dazu zählen unter anderem Regelungen zur Förderung erneuerbarer Energien. Auch die wirksame Gestaltung neuer Maßnahmen ist Thema der Mitteilung. Dies „betrifft Reservekapazitäten für erneuerbare Energien, die herangezogen werden, wenn nicht genügend Sonne oder Wind vorhanden sind, und die zumeist mit fossilen Energieträgern betrieben werden.“
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Ziel dieser Mitteilung ist laut Angaben der EU-Kommission „den Mitgliedstaaten notwendige Informationen, Leitlinien und nachahmenswerte Verfahren an die Hand zu geben, damit sie für ihre nationalen Regelungen die richtigen Entscheidungen treffen“.
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Ein wichtiger Punkt ist, dass sich die finanzielle Unterstützung auf das notwendige Maß beschränken und dazu beitragen soll, dass erneuerbare Energien wettbewerbsfähig werden. Förderregelungen sollten weiters flexibel sein und sinkenden Erzeugungskosten Rechnung tragen. Die Regierungen müssen unangekündigte oder rückwirkende Änderungen geltender Regelungen vermeiden, und die Mitgliedstaaten sollten ihre Strategien zur Förderung erneuerbarer Energien besser aufeinander abstimmen.
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Die Mitteilung enthält außerdem „Leitlinien zu der Frage, wie diese Reservekapazitäten kosteneffizient gestaltet werden und die Vorteile des Binnenmarkts optimal genutzt werden können“.
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