Die Kommission hat nach der geltenden AbfallrahmenRL die Bewirtschaftung von Bioabfall durch die Mitgliedstaaten zu bewerten, um erforderlichenfalls Maßnahmenvorschläge zu unterbreiten. In einem jüngsten Dokument hat die Kommission einen entsprechenden Bericht vorgelegt. Ihrer Auffassung nach ist das bestehende EU-Abfallrecht zwar ausreichend, wird jedoch von einigen Mitgliedstaaten mangelhaft umgesetzt. Daher sollen diese Mitgliedstaaten durch die EU finanziell unterstützt werden. Zudem prüft die Kommission, ob Mindestanforderungen für die Bewirtschaftung von Bioabfällen und Qualitätskriterien für Kompost und Gärrückstände aus Bioabfall festgelegt werden sollen.
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