Die Kommission hat vor kurzem neue Leitlinien für bewährte Praktiken zur Begrenzung, Milderung und Kompensierung der Bodenversiegelung veröffentlicht (SWD 2012, 101 final). Sie enthalten Beispiele für Strategien, Rechtsvorschriften, Finanzierungsmodelle, lokale Planungsinstrumente, Informationskampagnen und zahlreiche andere in der Union angewandte, bewährte Praktiken (Quelle: EU-Panorama WKO 13. 4. 2012).\ \ Die Bodenversiegelung kann beispielsweise durch eine intelligente Raumplanung und die Begrenzung der Landschaftszersiedelung beschränkt werden. Stattdessen sollen, so die Kommission, verstärkt Entwicklungspotenziale in städtischen Gebieten genutzt werden, wie zum Beispiel die Wiedererschließung verlassener Industriegebiete. Zu den wirksamen Maßnahmen gehören auch die Nutzung wasserdurchlässiger Materialien anstelle von Zement oder Asphalt, die Förderung einer „grünen Infrastruktur“ und die verstärkte Nutzung natürlicher Wasserauffangsysteme. Wenn Maßnahmen vor Ort nicht möglich sind oder nicht ausreichen, könnten kompensierende Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenfunktionen an anderer Stelle in Betracht gezogen werden.\ \ Die Leitlinien gehen aus dem von der Kommission im September 2011 veröffentlichten Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa hervor. Im Fahrplan schlug die Kommission vor, bei der Ausarbeitung der EU-Politiken bis 2020 die direkten und indirekten Auswirkungen auf die Landnutzung zu berücksichtigen und die Landnahme so zu reduzieren, dass bis 2050 kein Land mehr verbraucht wird.
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