top of page

Neue umweltrechtlich relevante Gesetzesanträge im NR

a) Management von Hochwasserrisiken durch das WRG\ Eine RV zur Änderung des WRG ( 1030 d.B.) zielt darauf ab, Hochwasserrisiken „managebar“ zu machen. Daher soll das WRG in Zukunft jene Planungsschritte definieren, die zu einer vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos einschließlich der Bestimmung der Gebiete mit potentiellem signifikantem Hochwasserrisiko, der Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikoarten sowie von Hochwasserrisikomanagementplänen erforderlich sind. Die Verpflichtung zur Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen, welche Maßnahmen beinhalten und somit operativen Charakter haben werden, werden als wesentliches Instrument zur Abwehr und Pflege der Gewässer verankert. Als Teil der Maßnahmensetzung und Grundlage für weitere, darauf aufbauende Maßnahmen wird eine Gefahrenzonenplanung festgelegt. Weiters werden die Vorgaben der Richtlinie bezüglich der Berichtspflichten an die Europäische Kommission und bezüglich der Beteiligung der Öffentlichkeit umgesetzt.\ \ b) Legistische Korrektur im Altlastensanierungsgesetz\ \ Ein S-V-Antrag zur Änderung des ALSAG dient der Korrektur eines Zitatfehlers in Art I § 12 Abs 4 des Gesetzes ( 1384/A).

Ähnliche Beiträge

Alle ansehen

Gut Ding braucht Weile – Die AlSAG Novelle 2024

Nach Jahren zähen Ringens wurde am 31.1.2024 im Ministerrat die AlSAG-Novelle 2024 beschlossen (geplantes Inkrafttreten: 1.1.2025). Anbei ein Überblick über die wichtigsten Änderungen: • AlSAG-Beitrag

Neue EU-Batterien-VO verlautbart

Vor kurzem ist die neue Batterien-VO in Kraft getreten. Ziel der EU-Verordnung ist die Regelung des gesamten Lebenszyklus einer Batterie von der Herstellung über die Verwendung, eine allfällige Wieder

bottom of page