Die EK hat vor kurzem einen neuen Verordnungsentwurf zum Abfallwirtschaftsrecht veröffentlicht (KOM [2010] 576 endg). Der Rechtsakt soll im Wesentlichen Kriterien aufstellen, wann Schrott nicht mehr als Abfall zu gelten hat. Der Entwurf ist hier abrufbar.
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