top of page

Neuerungen im AWG-Feststellungsverfahren

Den abfallrechtlichen Feststellungsverfahren kommt in der Praxis erhebliche Bedeutung zu – mit der Novelle kommen vor allem verfahrensrechtliche Neuregelungen:

Künftig ist nicht mehr die Bezirksverwaltungsbehörde (BH oder Magistrat) für die Feststellung zuständig, ob ein Abfall oder Produkt vorliegt, welche Abfallart gegeben ist und ob eine Notifizierungspflicht besteht, sondern der Landeshauptmann.

Weiterhin ist der/die BMNT als Oberbehörde befugt, Feststellungsbescheide (nun­mehr) des Landeshauptmannes aufzuheben. Geändert wurde allerdings der Beginn des 6-wöchigen Fristenlaufs: Bislang war hierfür die Erlassung des Bescheides maßgeblich – unabhängig davon, ob und wann der Bescheid dem BMNT zugegangen ist. Künftig ist auf das Einlangen des Bescheides beim BMNT abzustellen.

Wichtig für alle laufenden Verfahren: Durch eine Übergangsbestimmung wird verhindert, dass die Zuständigkeit bei anhängigen Feststellungsverfahren mit Inkrafttreten der Novelle von der Bezirksverwaltungsbehörde auf den Landeshauptmann übergeht.

Ähnliche Beiträge

Alle ansehen

Gut Ding braucht Weile – Die AlSAG Novelle 2024

Nach Jahren zähen Ringens wurde am 31.1.2024 im Ministerrat die AlSAG-Novelle 2024 beschlossen (geplantes Inkrafttreten: 1.1.2025). Anbei ein Überblick über die wichtigsten Änderungen: • AlSAG-Beitrag

Neue EU-Batterien-VO verlautbart

Vor kurzem ist die neue Batterien-VO in Kraft getreten. Ziel der EU-Verordnung ist die Regelung des gesamten Lebenszyklus einer Batterie von der Herstellung über die Verwendung, eine allfällige Wieder

bottom of page