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Neues zum neuen/alten AlSAG-Tatbestand des § 3 Abs 1 Z 4 AlSAG

Ich habe hier bereits im März ein paar Gedanken zum neuen/alten AlSAG-Tatbestand, der mit dem Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz geschaffen werden soll, geäußert. Ein klein wenig dieser Kritik ist in der Zwischenzeit zu revidieren, ist doch in den Erläuterungen zum nunmehr im Parlament behandelten Gesetzesentwurf (2315 dBNR 24. GP) ein bisschen "zurückgerudert" worden. Die Erläuterungen stellen nunmehr nämlich klar, dass nur solche "Verwertungsverfahren" im Ausland beitragspflichtig werden sollen, die notwendig für eine nachfolgende Beseitigung iSd § 3 Abs 1 Z 4 AlSAG sind, nicht jedoch tatsächliche Verwertungsverfahren. Insbesondere stellen die Erläuterungen anhand einiger Beispiele dar, dass "echte" Verwertungsschritte im Ausland beitragsfrei bleiben sollen. Abzuwarten bleibt wohl, ob damit tatsächlich weitere Anfechtungsverfahren vor den (Verwaltungs-) Gerichten hintangehalten werden können …

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