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Neufassung der Elektroschrott-Richtlinie

Das Europaparlament hat vor kurzem Änderungen zum Vorschlag für eine Novelle zur ElektroschrottRL gefordert und strengere Regeln für den wachsenden Elektroschrott in der EU eingemahnt. Die Abgeordneten verlangen, dass alle Mitgliedstaaten bis 2016 mindestens 85 Prozent des von ihnen produzierten Elektroabfalls einsammeln und nach Möglichkeit recyceln und wiederverwerten sollen.\ \ Elektrogeschäfte und -versandhäuser sollen alle kleine Geräte unentgeltlich zurücknehmen müssen, auch wenn kein Neuerwerb stattfindet. Für die Hersteller soll es eine harmonisierte einmalige Registrierung geben. Rechtsvertreter in anderen EU-Ländern sollen genügen, Niederlassungen nicht mehr erforderlich sein. Außerdem soll die illegale Ausfuhr von Elektroschrott in Entwicklungsländer gebremst werden. Für den Export von Altgeräten soll künftig eine Beweislastumkehr gelten. Bei Kontrollen soll also künftig der Unternehmer und nicht mehr der Zoll nachweisen müssen, dass es sich um gebrauchsfähige Geräte handelt und nicht um Elektroschrott.\ \ Abfälle der Solarindustrie sollen weiterhin von den Umweltauflagen ausgenommen werden. Hierbei geht es speziell um cadmiumhaltige Solarzellen. Nach Auffassung des Parlaments könnten Photovoltaik-Module von Fachleuten entsorgt werden. Die Solarindustrie habe bezüglich des Recyclings von Photovoltaik-Modulen eine freiwillige Umweltvereinbarung geschlossen.

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