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Vor kurzem ist eine Verordnung des BMLFUW im BGBl kundgemacht worden (BGBl II 2010/61 vom 24.2.2010), mit der die Altlastenatlas-VO geändert wird (1. Altlastenatlas-VO-Novelle 2010). Mit 15. 3. 2010 werden die Anhänge 3 bis 5, 7 und 9 der VO abgeändert. Kerninhalt der Novelle sind Änderungen bei den Prioritätenklassen von Altlasten sowie Aktualisierung, Ergänzung, Ersetzung sowie Streichung von Grundstücksnummern im Anhang der VO.
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