Novellen zu Verordnungen des Energierechts im BGBl
- Peter Sander
- 3. Juli 2017
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Am 19. 12. 2013 wurden folgende V des Energierechts (bzw Nov dazu) im BGBl II kundgemacht (die Nov sind im Wesentlichen am 20. 12. 2013 in Kraft getreten)
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1.) GMMO-VO Nov 2013 (Verordnung des Vorstands der E-Control mit der die Gas-Marktmodell-Verordnung 2012 geändert wird), BGBl II 2013/466:\ Die bisherigen Erfahrungen in Bezug auf die Ergebnisse der Ausgleichsenergieverrechnung bei Bilanzgruppenkoordinatoren und die Bewegungen auf dem Umlagekonto haben gezeigt, dass eine Prognose über die Entwicklung der Umlage mangels langfristigen Beobachtungszeiträumen unsicher ist und eine Festlegung der Umlage durch die Bilanzgruppenkoordinatoren für einen Zeitraum von 6 Monate daher nicht gerechtfertigt erscheint. Um kurzfristiger auf absehbare Entwicklungen in der Ausgleichsenergieverrechnung der Bilanzgruppenkoordinatoren reagieren zu können, gleichzeitig aber eine gewisse Planungssicherheit für Bilanzgruppenverantwortliche zu gewährleisten, wird die Umlage künftig nur noch für einen Zeitraum von 3 Monaten festgesetzt.
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2.) Stromkennzeichnungsverordnungs-Nov 2013 (Verordnung des Vorstands der E-Control, mit der die Verordnung der E-Control über die Regelungen zur Stromkennzeichnung und zur Ausweisung der Herkunft nach Primärenergieträgern [Stromkennzeichnungsverordnung] geändert wird), BGBl II 2013/467:\ Die gegenständliche Nov ist aufgrund der Änderung der gesetzlichen Grundlagen erforderlich (BGBl I 2013/174). Insb wurde dadurch eine verpflichtende Stromkennzeichnung ab 1. 1. 2015 sowie die Berücksichtigung der Besonderheiten der Stromerzeugung durch Pumpspeicherkraftwerke eingeführt. Damit entfallen bestimmte Regelungen der Stromkennzeichnungs-V, insb iZm der quartalsweisen Zuordnung. Die Vorgehensweise bei der Verwendung von Nachweisen bei der Stromerzeugung durch Pumpspeicherkraftwerke wurde neu aufgenommen.
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3.) Änderung der DAVID-VO 2012 (Verordnung des Vorstands der E-Control, mit der die Datenformat- und VerbrauchsinformationsdarstellungsVO 2012 geändert wird), BGBl II 2013/468:\ Mit der DAVID-VO 2012 wurden in Entsprechung der Verordnungsermächtigung gem § 84 Abs 2 ElWOG 2010 Datenformat zur Datenübermittlung von Netzbetreiber zu Lieferant und Darstellung der Verbrauchsinformation an die Kunden festgelegt. Durch die Novelle des ElWOG 2010 mit BGBl I 2013/174 (LN Rechtsnews 15626 vom 7. 8. 2013) wurde es erforderlich, einige Anpassungen an neue gesetzliche Regelungen auch in der DAVID-VO 2012 durchzuführen.