top of page
Peter Sander

UFG-Nov im BGBl

Durch BGBl I 2015/51 wurde das UFG geändert. Durch die Nov wurde der staatliche Zusagerahmen für Fördermaßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft in der Höhe von jeweils 100 Mio EUR für 2015 und 2016 fixiert. Weiters wurde angeordnet, dass Mittel vergangener Jahre, die nicht abgerufen wurden, neuerlich vergeben werden können.

Ähnliche Beiträge

Alle ansehen
KEC_Logo_Vektor.jpg
rms4BIZ_Logo-CMYK_pfa.png
NHP GmbH Logo RGB.jpg

PARTNER

TERMINE

SPONSOREN

KATEGORIEN

sramek-236px-x-46px.jpg
diepresse.png
LN_horizontal_4color_ppt_11.jpg
Luftreinhalterecht.jpg
Logo Umweltrechtsblog.png
Recht der Umwelt.gif
bottom of page