Folgende umweltrechtsrelevante Novellen wurden vor kurzem im BGBl kundgemacht:\\1. Änderung des Umweltinformationsgesetzes (BGBl I 2009/128), ausgegeben am 30. 12. 2009\\Mit der Novelle zum UIG werden die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen für die Ratifizierung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister durch die Republik Österreich im Hinblick auf das erste Treffen der Vertragsparteien im ersten Halbjahr 2010 vorbereitet und das Nationale Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (nationales PRTR) eingerichtet.\\Im Gegensatz zur sonst im Wesentlichen unverändert übernommen RV wurde die Strafbestimmung des § 15 UIG abgeändert. Das Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister ist derzeit erst dem Umweltausschuss zugewiesen worden.\\2. USG-Novelle 2009 (BGBl I 2009/127), ausgegeben am 30. 12. 2009\\Der unabhängige Umweltsenat war bisher befristet bis Jahresende 2009 eingerichtet. Um auch nach diesem Zeitpunkt eine unabhängige Berufungsinstanz zu ermöglichen, wird die Befristung dieser allgemein anerkannten und gut funktionierenden Rechtsmittelbehörde im B-VG und im USG aufgehoben. Gleichzeitig wird eine Altersgrenze für die (Wieder-)Bestellung der Mitglieder eingezogen, um wie beim VwGH und beim VfGH das Dienstalter der Mitglieder zu begrenzen. Zum Mitglied des Umweltsenates kann nicht (wieder-)bestellt werden, wer zum Zeitpunkt der Bestellung das 65. Lebensjahr vollendet hat. Die RV wurde unverändert übernommen.\\3. Ökostrom: Verrechnungspreise 2010\\Mit Verordnung des BMWFJ, mit der die Verrechnungspreise für Kleinwasserkraft sowie für sonstigen Ökostrom für das Kalenderjahr 2010 bestimmt werden (Verrechnungspreis-Verordnung 2010, BGBl II 2009/495, ausgegeben am 28. 12. 2009), wurden für das Kalenderjahr 2010 folgende Verrechnungspreise festgesetzt:\\
1. 6,44 Cent/kWh für elektrische Energie aus Kleinwasserkraftanlagen;
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2. 12,42 Cent/kWh für elektrische Energie aus sonstigen Ökostromanlagen.
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