EuGH hat mit Entscheidung vom 6. 9. 2012, Rs C-490/10 (Parlament/Rat) die VO (EU, Euratom) 617/2010 vom 24. 6. 2010 über die Mitteilung von Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur in der EU an die Kommission und zur Aufhebung der VO (EG) 736/96 für nichtig erklärt. Begründend führt der Gerichtshof aus, dass die VO auf eine falsche Rechtsgrundlage gestützt worden ist. Die Wirkungen der VO (EU, Euratom) 617/2010 werden jedoch aufrechterhalten, bis innerhalb angemessener Frist eine neue, auf die richtige Rechtsgrundlage (nämlich Art 194 Abs 2 AEUV) gestützte Verordnung in Kraft getreten ist.\ \ Anm d Red: Im Urteil hat sich der EuGH auch – soweit ersichtlich – zum ersten Mal zum Verhältnis des Art 194 AEUV zu anderen spezielleren Kompetenzen der Union im Bereich Energierecht geäußert (zB Art 171 ff AEUV).
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07.05.2024
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