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Weitere Anpassungsschritte an Verwaltungsgerichtsbarkeit

Peter Sander hat in der aktuellen „Schnell und Aktuell“ zur RdU 2/13 bereits trefflich angemerkt, dass das BMLFUW derzeit umtriebig ist. Kaum hat der pt Leser die aktuellen Anpassungsentwürfe im Bereich AWG, UVP-G, UIG ua studiert, treten weitere hinzu.\ \ a) Novelle zum ForstG (492/ME 24. GP)\ \ Die Nov dient neben der Anpassung des ForstG an die B-VG-Nov BGBl I 2012/51 (Schaffung der Zuständigkeit des LandesVwG, Entfall der administrativen Instanzenzüge) einer umfassenden Reform der forstrechtlichen Bringungsgenossenschaften (Effektuierung des Organisationsrechts und der Staatsaufsicht) sowie der Adaptierung der Stellung der Forstaufsichtsorgane. Nebenbei wird das ForstG spät aber doch „Opfer“ einer legistischen Anpassung des Gesetzestextes an „moderne Standards“; es werden genderkorrekte Formulierungen „eingebaut“ (Stichwort: ein weiterer Beitrag zur besseren Lesbarkeit österreichischer Gesetze…)\ \ b) Novelle zum WRG (489/ME 24. GP)\ \ Hauptgesichtspunkte sind die Reform der Stellung des wasserwirtschaftlichen Planungsorgans, die Umsetzung der IndustrieemissionsRL 2010/75/EU sowie die Anpassung des Regimes des WRG an die B-VG-Nov BGBl I 2012/51. Die weite Zuständigerklärung des BVerwG mag (verfassungs)gesetzlich gedeckt sein; es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Länder der Nov zustimmen (Art 131 Abs 4 Z 2 lit b B-VG).

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