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Wien ist anders – es hat ein Klimagesetz!

Die Bundeshauptstadt hat als erstes Bundesland ein Klimagesetz erlassen. Im Wiener Klimagesetz (Wr. KG) bekennt sich Wien zum Ziel, dass Österreich bis zum Jahr 2040 klimaneutral wird, und strebt an, zu diesem Zeitpunkt selbst klimaneutral zu sein. Das wichtigste Instrument des Wr. KG ist der Klimafahrplan. Seine verpflichtenden Inhalte umfassen unter anderem „einen Zielpfad zur Reduktion der Treibhausgasemissionen, gegliedert nach Sektoren und mit Zwischenzielen“. Weitere Instrumente sind ein Klimabudget (Priorisierung bzw Allokation der vorhandenen Budgetmittel) und ein Klimacheck für Verordnungsentwürfe, bestimmte Gesetzesvorlagen sowie für große neue Bauvorhaben.

Daneben ist etwa auch eine klimagerechte Beschaffung festzulegen. Außerdem sind mehrere Gremien vorgesehen: Der „Steuerungsgruppe – Klimaangelegenheiten“ kommt insbesondere die regelmäßige Evaluierung der Umsetzung des Klimafahrplans zu. Zur fachlichen Beratung der Steuerungsgruppe dient der Klimarat. Rechtsschutz gewährleistet das Wr. KG nur in Form von Säumnisschutz, wenn die Frist von fünf Jahren zur Fortschreibung des Klimafahrplans überschritten wird.

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