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Klimaschutz ist eine Rechtspflicht aller Staaten

Der Internationale Gerichtshof (IGH) stellt in seinem Gutachten vom 23.7.2025 fest: Völkerrechtliche Klimaschutzpflichten sind keine bloßen Zielsetzungen, sondern rechtlich bindend.


Die Klimaschutzpflichten der Staaten leiten sich aus den UN-Klimaverträgen (UNFCCC, Kyoto-Protokoll, Pariser Abkommen), weiteren Umweltabkommen sowie dem Völkergewohnheitsrecht ab. Sie gelten erga omnes, also für alle Staaten, unabhängig

von einer speziellen Vertragsbindung. Die Vereinbarung des 1,5°C-Zieles zur Verlangsamung der Klimaerwärmung wird in dem Gutachten erstmals als wissenschaftsbasierter internationaler Konsens festgestellt. Staaten müssen ihre Klimapolitik daran ausrichten und eine strenge Sorgfaltspflicht erfüllen, um Treibhausgasemissionen zu begrenzen. Zudem erkennt der IGH das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt als Teil der Menschenrechte an. Verstöße gegen die verbindlichen völkerrechtlichen Klimaschutzplichten können also eine Völkerrechtsverletzung darstellen. Rechtsfolgen sind die Pflicht zur Beendigung des rechtswidrigen Handelns, Garantien der Nichtwiederholung und volle Wiedergutmachung bei nachweisbarem Schaden. Damit ist klar: Klimaschutz muss eine Priorität der Staaten sein.




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