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Klimaklage gegen RWE gescheitert – ein Meilenstein für den Klimaschutz?

Das OLG Hamm hat die Klage von Saúl Lliuya gegen RWE abgewiesen. Die Klägervertreter:innen sprechen dennoch von einem Erfolg: das Gericht habe klargestellt, dass Großemittenten für konkrete Folgen der Klimakrise haften können.

Der peruanische Landwirt klagte den deutschen Energiekonzern RWE, der für 0,4 % der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich ist, auf Ersatz der Kosten für Hochwasserschutzmaßnahmen, die an seinem Grundstück notwendig werden, weil ein nahegelegener Gletscher infolge des Klimawandels verstärkt abschmilzt. Das Gericht

entschied im Urteil vom 28.5.2025, dass zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz oder Unterlassung im Kontext des Klimawandels grundsätzlich justiziabel sind. Der einschlägige Nachbarschaftsschutz (Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch nach § 1004 dBGB) kann

auch auf transnationale Fälle angewendet werden, wenn eine rechtswidrige Beeinträchtigung vorliegt. Eine behördliche Genehmigung schützt Unternehmen nicht vor zivilrechtlicher Haftung, wenn sie erheblich zur Gefährdung von Rechtsgütern beitragen. Obwohl die Klage abgewiesen wurde, öffnet das Urteil den Weg für weitere zivilrechtliche Klimaklagen gegen Großemittenten.


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