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Änderung der EnergiesteuerRL

Die Kommission hat vor kurzem einen Richtlinienvorschlag zu einer einheitlichen Energiesteuer in der EU vorgelegt. Die Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie aus 2003, die bereits Mindestsätze für die Besteuerung von Energieerzeugnissen festsetzt, ist notwendig geworden, da die derzeitigen unionalen und nationalen Regelungen den Umwelt- und Klimazielen der EU zu wenig gerecht werden. Erneuerbare Energiequellen würden im Vergleich zu konventionellen Methoden der Energiegewinnung stark diskriminiert. Zudem würden zu wenige Anreize für Investitionen in diese Technologien gesetzt. Ziel ist zudem, die Steuerlast langfristig von der Arbeit auf den Verbrauch zu verlagern.\ Der nun präsentierte Vorschlag soll die schon bestehenden nationalen und gemeinschaftsrechtlichen Regelungen zur Besteuerung von Energie innerhalb der EU vereinheitlichen, um einen fairen Wettbewerb und einen europäischen Energiemarkt zu gewährleisten. Der Mindeststeuersatz wird nun in zwei Komponenten aufgeteilt:\ • CO2-Emissionen bei der Energieerzeugung (20 Euro pro Tonne CO2)\ • tatsächlicher Energiegehalt in einem Kraftstoff (9,6 Euro pro Gigajoule (GJ) für Kraftstoffe bzw. 0,15 Euro/GJ für Brennstoffe)\ Der Geltungsbereich umfasst Sektoren wie Verkehr, Haushalte, Landwirtschaft und kleine Industriebetriebe. Er kann als Ergänzung zum Emissionshandelssystem (EU-EHS) gesehen werden, das diese Sektoren nicht berücksichtigt. Den Mitgliedstaaten steht es aber frei, Energie, die in Haushalten zu Heizzwecken verbraucht wird, gänzlich von einer Besteuerung zu befreien.\ Ziel der Kommission ist es, die überarbeitete Energiesteuerrichtlinie schrittweise ab 2013 in Kraft treten zu lassen. Der Vorschlag wird nun im Anhörungsverfahren im EU-Parlament und im Rat erörtert. In Steuerfragen besteht im für die Beschlussfassung maßgeblichen Rat das Einstimmigkeitsprinzip.\ \ Quelle: EU-Panorama der WKÖ vom 15.4.2011

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