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ÖkostromG-Nov 2008: Verstoß gegen Beihilfenverbot

Die Kommission hat vor kurzem mittels Beschlusses ausgesprochen, dass Teile der österreichischen Ökostromgesetznovelle 2008 mit den einschlägigen Vorschriften des AEUV nicht vereinbar seien (Verstoß gegen das Beilhilfenverbot des Art 107 AEUV) und daher rechtswidrig seien.\ \ Soweit das Gesetz energieintensive Unternehmen teilweise von der Beitragszahlung zur Ökostromförderung befreie, verstoße das Gesetz gegen die EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Die Kommission begründete den Beschluss auf das Wesentliche zusammengefasst damit, dass die Freistellung von der Beitragszahlung einige Großunternehmen entlastet hätte, aber andere Unternehmen und Privatpersonen für die Mehrkosten aufkommen hätten müssen. Die Regelung sei außerdem „ohne Nutzen für die Umwelt“ (sic!).\ \ Der Beschluss ist noch nicht veröffentlicht; hier zunächst ein Hinweis auf eine aktuelle Pressemitteilung der Kommission.

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