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ÖWAV-Seminar „Naturschutzrecht in der Praxis“

Naturschutzrecht in der Praxis\ 19. Februar 2014\ Flughafen Graz-Thalerhof | 8073 Feldkirchen/Graz\ \ Inhalt der Veranstaltung:\ In den letzten Jahren haben naturschutzrechtliche Fragestellungen in Anlagengenehmigungsverfahren genauso wie das Artenschutzrecht immer mehr an Bedeutung gewonnen, egal ob es sich z. B. um Wasserkraftanlagen oder Deponien handelt. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind nun bei der Planung sowie Realisierung von Projekten zu beachten? Für welche Projekte und Vorhaben ist eine naturschutzrechtliche Bewilligung überhaupt notwendig? Kann ein Biotop die Bewilligung zu Fall bringen? Stehen europarechtlich streng geschützte Tierarten wie Raufußhühner, Spechte oder Fledermäuse einer Genehmigung entgegen? Und wie funktionieren die in vielen Naturschutzgesetzen vorgesehenen Abwägungen zwischen Naturschutzinteressen und anderen öffentlichen Interessen sowie die Alternativenprüfungen?\ Das ÖWAV-Seminar „Naturschutzrecht in der Praxis“ bietet einen grundlegenden Überblick über den einschlägigen naturschutzrechtlichen Rahmen und eine Anleitung, wie naturschutzrechtliche Verfahren erfolgreich durchgeführt werden können. Der Bogen spannt sich dabei über die richtige fachliche wie rechtliche Vorbereitung und das Verfahren selbst bis hin zu Beispielen für erfolgreiche Umsetzungen nach Erteilung der Bewilligung. Schwerpunkte liegen u. a. im Gebiets- und Artenschutz und der Interessenabwägung zwischen Naturschutzinteressen und anderen öffentlichen Interessen.\ \ Programm >>>\ \ Informationen und Anmeldung: ÖWAV, Martin Waschak, Tel. +43-1-535 57 20-75, waschak@oewav.at, www.oewav.at

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