VfGH 2.10.2013, G 118/2012\ \ EisenbahnG 1957; Aufhebung der genannten Bestimmung des EisbG über die Vermutung der Richtigkeit von Privatgutachten wegen Verstoßes gegen das Rechtsstaatsprinzip und mangels Erforderlichkeit der vom Grundsatz der freien Beweiswürdigung abweichenden Regelung\ \ Aufhebung der Bestimmung auch, weil Vermutung der Richtigkeit von Fachgutachten wegen des durch Auslagerung der Tatsachenfeststellung aus dem Einflussbereich der Behörde gegen das Rechtsstaatsprinzip verstößt sowie iSd Art 11 Abs 2 B-VG (abweichende Sonderregel vom Grundsatz der freien Beweiswürdigung) nicht erforderlich ist.
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