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Direktvergabeschwellenwert auch 2013 bei EUR 100.000,-

Mit BGBl II 461/2012 hat der Bundeskanzler den Schwellenwert für die Zulässigkeit von Direktvergaben auch für 2013 bei EUR 100.000,- festgesetzt und die diesbezügliche Regelung um ein weiteres Jahr verlängert.

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