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Direktvergabeschwellenwert auch 2014 bei EUR 100.000,–

Mit BGBl II 262/2013 hat der Bundeskanzler den Schwellenwert für die Zulässigkeit von Direktvergaben auch für 2014 bei EUR 100.000,– festgesetzt und die diesbezügliche Regelung um ein weiteres Jahr verlängert.

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