Vor kurzem ist eine V des BMLFUW, mit der die ZuteilungsregelV novelliert wird, im BGBl (II 2014/92), ausgegeben am 28. 4. 2014, kundgemacht worden.
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Die ZuteilungsregelV (ZuRV; BGBl II 2011/465) legt Vorschriften für die Berechnung der übergangsweisen kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten gem § 22 ff EZG 2011 für die Handelsperioden ab 2013 fest. Mit Inkrafttreten v 29. 4. 2014 werden nun Teile des Anhangs 1 Abschnitt 1 (Produkt-Referenzwerte) sowie des Anhangs 2 (Verzeichnis der Sektoren, von denen angenommen wird, dass sie einem Risiko der Verlagerung von Kohlenstoffdioxid-Emissionen ausgesetzt sind) geändert.