Vor kurzem hat die Kommission einen Vorschlag für eine Neufassung der EU-Artenschutzverordnung vorgelegt (KOM 2012, 403). Diese war erforderlich, zumal die Verordnung bereits mehrfach überarbeitet wurde und nicht mehr klar verständlich gewesen sei. Außerdem musste die Verordnung an den Lissabon-Vertrag und die neuen Arbeitsweisen der EU angepasst werden. Die Artenschutzverordnung trat 1987 in Kraft und wurde letztmalig 1996 überarbeitet.\ \ Die Artenschutzverordnung regelt die Ein- und Ausfuhr gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Der Handel soll so weit kontrolliert werden, dass das Überleben von heimischen wildlebenden Tieren und Pflanzen nicht gefährdet ist. Damit werden das Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen sowie mehrere europäische Schutzbestimmungen umgesetzt.
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