Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle im Hinblick auf eine Verringerung der Verwendung von Kunststofftüten (COM(2013) 761 v. 4. 11. 2013). Aus den Begründungserwägungen der Kommission: (…)
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3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
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Ziel des Vorschlags ist die Änderung von Artikel 4 (Abfallvermeidung) der Richtlinie 94/62/EG durch Einführung der Auflage, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Verringerung des Verbrauchs an Tüten aus leichtem Kunststoff treffen müssen. In dem Vorschlag ist festgelegt, dass diese Maßnahmen auch wirtschaftliche Instrumente und Marktbeschränkungen in Form von Ausnahmen von Artikel 18 der Richtlinie umfassen können. Durch die letztgenannte Bestimmung erhalten die Mitgliedstaaten ein größeres Instrumentarium für die Reduzierung des nicht nachhaltigen Verbrauchs an Kunststofftüten. Für die Zwecke dieser Richtlinie wird eine Begriffsbestimmung für „leichte Kunststofftüten” in Artikel 3 (Begriffsbestimmungen) aufgenommen.
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3.2. Rechtsgrundlage und Grundlage für das Tätigwerden der EU
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Der Vorschlag stützt sich auf die gleiche Rechtsgrundlage wie die Richtlinie 94/62/EG (Artikel 100a, jetzt Artikel 114 AEUV). Das Tätigwerden der EU hat seine Grundlage darin, dass der hohe Verbrauch an Kunststofftüten eine sowohl gemeinsame als auch grenzübergreifende Herausforderung darstellt, und dass eine Initiative auf EU-Ebene notwendig ist, um das Problem kohärenter und effektiver anzugehen. Derzeit sind die von einzelnen\ Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen nicht kohärent genug im Hinblick auf die verfolgten Ziele. Außerdem werfen unilaterale Maßnahmen mit Marktbeschränkungen Fragen hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit der Richtlinie 94/62/EG in ihrer gegenwärtigen Form auf. Gleichzeitig beweisen die positiven Erfahrungen in einer Reihe von Mitgliedstaaten, dass es sehr wohl möglich ist, den Verbrauch an Kunststofftüten erheblich einzuschränken.\ Ein Tätigwerden der EU im Hinblick auf eine Verringerung der Verwendung von Kunststofftüten steht vollkommen in Einklang mit den Zielen der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, insbesondere mit dem Ziel, die Umweltauswirkungen von Verpackungen und Verpackungsabfall zu verhindern und zu verringern. Angesichts seines spezifischen Charakters und Hintergrunds wird der vorliegende Vorschlag als eigenständige Initiative vorgelegt, noch vor der Initiative zur allgemeineren Überprüfung der EU-Abfallpolitik, die die Kommission im Frühjahr 2014 vorstellen wird.