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Neue Durchführungsbestimmungen im Emissionshandel

Für dem Emissionshandel unterliegende Betriebe sind zwei Verordnungen durch die Kommission angepasst worden, um fit für die 4. Handelsperiode zu werden und erforderlich gewordene Änderungen aus der Vergangenheit nachzuziehen:

  1. Delegierte Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1031/2010 zwecks Angleichung der Versteigerung von Zertifikate an die EU-EHS-Vorschriften für den Zeitraum 2021 bis 2030: Erste allgemeine Überarbeitung der Verordnung Über die Emissionshandelszertifikateversteigerung, wobei die Grundstruktur des Auktionsverfahrens allerdings nicht abgeändert wird, sondern Anpassungen aufgrund der Einstufung der Emissionshandelszertifikate als Finanzierungsinstrumente vorgenommen werden.

  2. Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1842/2019 zur Emissionshandelsrichtlinie hinsichtlich weiterer Vorkehrungen für die Anpassung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten aufgrund von Änderungen der Aktivitätsraten: Bei der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten kommt es zu Adaptierungen der Berichterstattung, der Bestimmungen über die durchschnittlichen Aktivitätsraten und einiger weiterer betreffend den Betrieb von Kohlendioxid emittierenden Anlagen, um die Genauigkeit und Qualität der überwachten und gemeldeten Daten zu verbessern.

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