Am 23. 4. 2014 wurde mit BGBl I 2014/25 das BG, mit dem das SP-V-G geändert wird (SP-V-G-Nov 2014), verlautbart.
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Das BG über die strategische Prüfung im Verkehrsbereich dient der Umsetzung der RL 2001/42/EG (ABl L 2001/197, 30) in nationales Recht. Durch die gegenständliche Nov des SP-V-G soll der Bezug zur zugrunde liegenden RL, insb zu deren Anh II geschärft werden, indem (geringfügige) Präzisierungen der erforderlichen Prüfungsschritte im Zuge einer SUP vorgenommen werden. Die Änderungen sind rein formaler Natur und dienen der Präzisierung bereits bestehender Inhalte des SP-V-G. Das bedeutet, dass es, so die Mat zur Nov, in der Praxis zu keiner Veränderung der Regeltatbestände kommen soll. Hintergrund ist das durch die EK gegen Ö angestrengte Vertragsverletzungsverfahren (Nr. 2013/4112); die EK hatte Zweifel an der unionsrechtskonformen Umsetzung einzelner Bestimmungen der RL 2001/42/EG Zweifel geäußert. Die Änderungen in § 3 Abs 2 und Abs 3 SP-V-G sind somit ein Versuch, die Bedenken an der Unionsrechtskonformität des SP-V-G zu zerstreuen. Die Nov trat am 24.4.2014 in Kraft.