top of page
Peter Sander

Nur (mehr) elektronisches EU-ABl verbindlich

Soweit noch nicht bekannt, ein kurzer Hinweis (der “sommerbedingt” verspätet erfolgt…)

\

Aufgrund Art 1 Abs 2 VO 216/2013/EU besitzt (nur) die elektronische Fassung des EU-Amtsblatts seit dem 1. Juli 2013 (Art 5 der VO) Echtheit und entfaltet Rechtswirkung (nur diese Fassung ist daher verbindlich).

\

Authentische Fassungen sind abrufbar unter http://new.eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de (under construction).

Ähnliche Beiträge

Alle ansehen

RDU 5/2024 erschienen

Im Oktober ist die 5. Recht der Umwelt-Ausgabe des Jahres 2024 erschienen. Zum Inhaltsverzeichnis geht es hier .

bottom of page