Gemäß einem Auftrag des Salzburger Landtages vom April 2008, gesetzliche Möglichkeiten betreffend die Verkabelung sog „380-kV-Leitungen“ zu prüfen, liegt ein Bericht der Arbeitsgruppe von Experten des Landes vor. Die Expertise gelangt zu dem Ergebnis, dass vor allem im Sbg Landeselektrizitätsgesetz (LEG) Regelungsmöglichkeiten bestehen würden. Dem Bericht zufolge soll im LEG verpflichtend festgelegt werden, dass in einem Genehmigungsantrag (für sensible Bereiche) zukünftig verschiedene Planungsalternativen (etwa die Ausführung des Vorhabens als „Kabelvariante“) zu berücksichtigen sind (vgl Salzburger Landeskorrespondenz, 22.09.2008). Durch diese Maßnahmen sollen betroffene Anrainer in sog „sensiblen Gebieten“ besser geschützt werden.\ \ Sollte dieses Vorhaben umgesetzt werden, hätte dies uU erhebliche Auswirkungen auf UVP-Verfahren (soweit „380-kV Vorhaben“ UVP-pflichtig sind).
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