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SFVO kundgemacht

Die V der BMVIT betreffend eine Seen- und Fluss-Verkehrsordnung (SFVO) wurde mit BGBl II 2013/98, ausgegeben am 15. 4. 2013, kundgemacht. Sie enthält grundsätzliche Bestimmungen für die Schifffahrt auf Seen und Flüssen (Allgemeine Bestimmungen, Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge, Bezeichnung der Fahrzeuge, Regeln bezgl Schallzeichen und Sprechfunk,  Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Gewässer sowie Fahrregeln) und die Hafenordnung. Der örtliche Geltungsbereich ist auf öffentliche fließende Gewässer sowie für die in der Anlage 1 des SchifffahrtsG angeführten öffentlichen Gewässer und Privatgewässer (mit weiteren Ausnahmen; zB Wasserstraßen) beschränkt. Die V tritt mit 16. 4. 2013 in Kraft und setzt gleichzeitig die Seen- und Fluß-Verkehrsordnung, BGBl 1990/42 idF BGBl II 2012/81 außer Kraft.

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