Die Regierung scheint nun ihr Versprechen wahrzumachen und die Staatszielbestimmung "Wirtschaftsstandort" zu verankern. Der Langtitel ist etwas sperrig. Konkret soll das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung um einen einzufügenden § 3a ergänzt werden, der wie folgt lauten soll:
"Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zu einem wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort als Voraussetzung für Wachstum und Beschäftigung."
Der Volltext der Erläuterungen der Regierungsvorlage 110 dbNr XXVI. GP gibt dazu folgende Überlegungen wieder:
"Österreich bekennt sich zu einer wettbewerbsfähigen Standortpolitik als Voraussetzung für Wachstum und Beschäftigung, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Der Wohlstand Österreichs und seiner Bürgerinnen und Bürger muss erhalten und ausgebaut werden. Bei der Verwirklichung dieser Staatsziele ist ein gesamthafter Ansatz zu verfolgen, der sowohl bei der Bundes- und Landesgesetzgebung, als auch bei der Vollziehung in allen Regelungsbereichen zu berücksichtigen ist. Die Vollzugsorgane werden durch diese Staatszielbestimmung dazu verpflichtet, in jedem Einzelfall im Zuge eines umfassenden Ermittlungsverfahrens das öffentliche Interesse an einem wettbewerbsfähigen Standort mit anderen öffentlichen Interessen zu vereinbaren. Aus diesem Grund soll das Staatsziel für einen wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort ein Gleichgewicht zu anderen bereits in diesem Gesetz enthaltenen Staatszielen herstellen und nicht eine über- bzw. untergeordnete Stellung von Staatszielen zueinander bewirkt werden. Ziel soll auch sein, damit Rahmenbedingungen zu gewährleisten, um Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Sowohl öffentliche als auch private Projekte können im öffentlichen Interesse stehen. Der Staat hat eine Handlungs- und Gewährleistungspflicht für die Sicherstellung der Erwerbs- und Unternehmensfähigkeit."
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