\
\
Deutschland kocht ja beim Emissionshandel bekanntlich sein eigenes Süppchen und betreibt eine eigene Auktionsplattform für die Versteigerung von CO2-Zertifikaten. Aus diesem Grund und freilich auch, weil aufgrund der Erfahrungswerte aus bereits durchgeführten Versteigerungen einige weitere Änderungen zweckmäßig erschienen sind, hat die Kommission mit Verordnung (EU) Nr 1143/2013 vom 13.11.2013 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1031/2010 über den zeitlichen und administrativen Ablauf sowie sonstige Aspekte der Versteigerung von Treibhausgasemissionszertifikaten gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft insbesondere zur Aufnahme einer von Deutschland zu bestellenden Auktionsplattform in den Anhang einige Veränderungen vorgenommen. Diese gelten gleichermaßen für dem Emissionshandel unterliegende Anlagen wie auch für den Bereich der Luftfahrt.\
\
Die Verordnung befindet sich seit rund zwei Wochen in Geltung (vgl deren Art 2).\
\
top of page
Suche
Ähnliche Beiträge
Alle ansehenDie seit 1.1.2024 in Kraft stehende Änderung des Emissionszertifikategesetz (EZG 2011) war aufgrund der Revision der EU-ETS-Richtlinie 2003/87/EG erforderlich. Die wichtigste Neuerung ist die Einführu
Bei der Durchführung von Interessenabwägungen in folgenden umweltrechtlichen Verfahren haben die Behörden im Einzelfall anzunehmen, dass die Planung, der Bau und der Betrieb von Erzeugungsanlagen für
Die RED III zieht eine Art Mindeststandard für sämtliche Genehmigungsverfahren ein. Die Erleichterungen gelten für Erzeugungsanlagen und damit zusammenhängende Leitungs- und Speicherprojekte. Hervorzu
07.05.2024
15.05.2024
3. Österreichischer Klimarechtstag
PARTNER
TERMINE
SPONSOREN
KATEGORIEN
bottom of page