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Aktuelle Judikatur BVwG zum UVP-G

1.) DKW Voitsberg III – Feststellungsverfahren

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Aufhebung des negativen Feststellungsbescheides der Stmk LReg infolge Zurückziehung des Feststellungsantrages durch den Antragsteller im Rechtsmittelverfahren; Einstellung des Verfahrens.

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2.) Spange Götzendorf/Umfahrung Landesstraße B60

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Grundsätzliche Erwägungen des BVwG zur SchIV sowie zum Thema Lärmimmissionen bei Schienenvorhaben; Ausführungen zum sachlichen und räumlichen Zusammenhang des Ausbaus der Südbahnstrecke und der 3. Landepiste Wien Schwechat.

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3.) Windpark Kuchalm – Feststellungsverfahren

Erstinstanzliches Ermittlungsverfahren mangelhaft, deswegen Aufhebung des erstinstanzlichen Feststellungsbescheids; ausführliche Interpretation der Z 46 Anh I UVP-G (Rodung), wenngleich in der Sache nicht gänzlich überzeugend (keine vertiefte Auseinandersetzung mit aktuellem Schrifttum). Der Begriff Rodung entspreche jenem des ForstG; angeblich spreche die UVP-RL von „Rodung als Umwandlung in eine andere Bodennutzungsart“… Dabei kommt der Begriff „Rodung“ in der UVP-RL kein einziges Mal vor. Unklar bleibt zudem, warum die Mitgliedstaaten ohne Weiteres zu „weiter gehende[n] Umsetzungen im Sinne einer Schutzverstärkung“ berechtigt sein sollen.

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