Tierhaltung Heimschuh, Erkenntnis
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Succus der E: Kein Feststellungsverfahren hins Erweiterung eines Massentierhaltungsvorhabens (25 %.Schwelle nicht erreicht). Interessant: BVwG bekräftigt, dass Nachbarn ungeachtet UVP-RL und Aarhus-Konvention keine Parteistellung im Feststellungsverfahren zukommen müsse. Dennoch wird im Lichte der offenen Vorabentscheidung des VwGH an den EuGH betr § 3 Abs 7 UVP-G ordentl Revision an VwGH zugelassen (Begründung: keine einheitliche Rsp mehr!?)
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Kötschach-Mauthen, 220kV-Leitung Weidenburg-Somplago, Erkenntnis
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Succus der E: vorbildliche Interessenabwägung zwischen öffentl Energieversorgung, Interessen des Landschafts(bild)schutzes und den Interessen des Naturschutzes. Berücksichtigung der Vorgaben der TEN-Leitlinien VO 347/2013 im Zuge der Interessenabwägung. Abweisung des Genehmigungsantrages.
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A5 Nordautobahn, Abschnitt Schrick-Poysbrunn, wasserrechtiches Verfahren, Einstellung
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Succus der E: Einstellung des Verfahrens mittels Beschlusses nach Zurückziehung der Beschwerde.