Beseitigungsauftrag Golfsportanlage Ziilertal-Uderns, Erkenntnis
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Ausführungen zu nicht mehr geringfügigen Änderungen (hier: Erweiterung eines Golfplatzes um 2 Grundparzellen); Auftrag zur Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes (Rückführung des Golfkurses in eine Wiese) erging zu Recht
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Wasserkraftanlage Kraftwerk Gurgler Ache
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Succus: Widerstreitverfahren gem §§ 17 Abs 1, 109 Abs 1 WRG nicht von § 3 Abs 6 UVP-G erfasst; Widerstreitverfahren ist dem wasserrechtlichen bzw UVP-rechtlichen Genehmigungsverfahren vorgelagert. UVP-Behörde hat Genehmigungsverfahren nach Auffassung des BVwG zu unterbrechen, wenn Widerstreitverfahren anhängig ist.
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Feststellungsverfahren 8 EUB Metzenjochbahn samt Piste (Gemeinde Fügenberg), Erkenntnis
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Succus: Einzelfallprüfung für Skigebietserweiterung (hier Seilbahn); Klarstellungen zur Frage der Flächeninanspruchnahme und Zurechnung zum Projekt; Einzelfallprüfung jedenfalls dann geboten, wenn bei Änderungsvorhaben Änderungskapazität knapp unter jener Schwelle dimensioniert ist, ab derer jedenfalls UVP-Pflicht bestünde
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Organismenwanderhilfe Donaukraftwerk Ottensheim – Wilhering
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Succus: Zieht der Projektwerber im Rechtsmittelverfahren seinen Feststellungsantrag fristgerecht zurück, fehlt eine Voraussetzung für die Durchführung des Feststellungsverfahrens nach § 3 Abs. 7 UVP-G 2000. Es besteht keine behördliche Entscheidungspflicht und -kompetenz. Für die Rechtsmittelinstanz besteht daher die Verpflichtung, den erstinstanzlichen Bescheid – insoweit der zugrunde liegende Antrag zurückgezogen worden ist – aufzuheben. Daher konsequenterweise Aufhebung des negativen erstinstanzlichen Feststellungsbescheids der oö LReg durch das BVwG.