top of page

Einigung auf neue UVP-RL

In den Trilogverhandlungen von Rat und Parlament gab es Ende 2013 eine Einigung zur Revision der UVP-RL. (Pressemitteilung EPLitauische RatspräsidentschaftPressemitteilung Rat).\ \ Eckpunkte: Fracking wird nicht per se der UVP-Pflicht unterliegen. Die UVP-Pflicht wird sich, wie bislang, an den Gasfördermengen orientieren. Jene Experten, die mit der Durchführung des UVGA beauftragt werden, müssen künftig „fachlich geeignet, objektiv und unabhängig“ sein. Die betroffene Öffentlichkeit muss besser (über ein neues Portal) informiert werden und weitere Projekte sollen der UVP-Pflicht unterliegen.\ \ Näheres hier.

Ähnliche Beiträge

Alle ansehen
VwG bleibt „Zuschauer“ im UVP-Verfahren

Der VwGH stellt klar: Ein VwG kann keine „mitwirkende Behörde“ nach dem UVP-G sein – und damit auch keinen Antrag auf Feststellung der UVP-Pflicht stellen. Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens zu Baub

 
 
Kumulierungsprüfung 2.0 am Semmering

Eine zentrale Frage des UVP-Rechts rückt erneut ins juristische Rampenlicht: Wie weit reicht die Kumulierungsprüfung? Das UVP-Feststellungsverfahren zur geplanten Hotelanlage Grand Semmering geht in d

 
 
bottom of page