In den Trilogverhandlungen von Rat und Parlament gab es Ende 2013 eine Einigung zur Revision der UVP-RL. (Pressemitteilung EP; Litauische Ratspräsidentschaft; Pressemitteilung Rat).\ \ Eckpunkte: Fracking wird nicht per se der UVP-Pflicht unterliegen. Die UVP-Pflicht wird sich, wie bislang, an den Gasfördermengen orientieren. Jene Experten, die mit der Durchführung des UVGA beauftragt werden, müssen künftig „fachlich geeignet, objektiv und unabhängig“ sein. Die betroffene Öffentlichkeit muss besser (über ein neues Portal) informiert werden und weitere Projekte sollen der UVP-Pflicht unterliegen.\ \ Näheres hier.
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